Nun, wer so dumm ist und das Embarcadero auf die Nase bindet, daß er es vorher schon wußte, ist selbst schuld und sollte besser gar nicht programmieren. Andererseits sind Forenbeiträge wohl kaum rechtssichere Produktinformationen - müssen ja schließlich nicht stimmen - und deshalb garantiert kein Vertragsbestandteil.
Mängel werden wohl kaum Bestandteil eines Kaufvertrags sein.
Ich sehe da seitens des Verkäufers der mangelhaften Sache (XE8) bzw. dessen Anwalt momentan zwei Ansatzpunkte:
- Der Thread-Titel (Google mal nach "XE8 Fehler")
- Das Forum weiß bei angemeldeten Benutzern ob der Beitrag bereits gelesen wurde.
Natürlich müssen die Forenbeiträge nicht stimmen (wär ja schön), aber wie würde ein Richter wohl urteilen, dem du (nicht du persönlich) klar machen willst, du hättest von dem Fehler nichts gewusst? Insbesondere, wenn man regelmäßiger Benutzer dieses Forums ist und womöglich schon in diesem Thread gepostet hat?
Fakt ist aber anscheinend, je mehr diese Fehler publik gemacht werden, desto leichter kann sich der Verkäufer auf §442 Absatz 1 berufen. Und nein, ich möchte nicht, daß jetzt weniger über Fehler geschrieben wird!