Ist es schon grob fahrlässig, wenn man vor dem Kauf den geplanten Verwendungszweck nicht mit einer Demo-Version verifiziert?
Mit Sicherheit nicht, nicht mal einfach fahrlässig, denn kein Käufer ist verpflichtet, vorab zu testen. Dafür ist der Produzent da, der sagt ja verbindlich über die Produkteigenschaften aus.
Analogie: Auch ohne Probefahrt kann man sich als Autokäufer rechtssicher darauf verlassen, daß man ein Kraftfahrzeug bestimmungsgemäß benutzen, also fahren kann.