Jetzt muss man Abonnent werden, sonst bekommt man keine Fehlerbehebung, selbst wenn die Fehler zum Kaufzeitpunkt a) bekannt und 2. behoben sind. Das ist meines Erachtens nicht mit europäischem Recht vereinbar, lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
In Deutschland gilt nur deutsches Recht. "Europäisches" Recht kann es schon deshalb nicht geben, weil es keinen Staat "Europa" gibt.
Jeder Vertragspartner ist zur Vertragserfüllung verpflichtet, das dürfte wohl in allen Rechtssystemen so sein. Und da die unzähligen Programmfehler nicht Vertragsbestandteil sind, ist Embarcadero zur zeitnahen und kostenlosen Fehlerbeseitigung verpflichtet. Nur, solang niemand klagt und die Leutchens stattdessen auch noch für Ihre Rechte extra berappen, solang geht die rechtswidrige Beutel- und Geldschneiderei endlos weiter.