Es ist halt blöd, dass wir nicht Lasagne backen.
Wenn der gekaufte Käse schlecht ist, gäbe es i.d.R. wenigstens eine Rückrufaktion.
Ist es schon grob fahrlässig, wenn man vor dem Kauf den geplanten Verwendungszweck nicht mit einer Demo-Version verifiziert?
Die 4 Wochen reichen sicher nicht jedem, um sich einen ausreichenden Überblick zu verschaffen. Ich konnte aus anderen Gründen nicht viel in dem Trial-Zeitraum von XE3 testen. Schon bei den wenigen Versuchen bin ich über mehrere Probleme gestolpert.
Allerdings habe ich für möglich gehalten, dass die Fehler von mir verursacht waren und bin (damals noch blauäugig) davon ausgegangen, dass andernfalls die Fehler "schon noch gefixt" werden.
"Grob fahrlässig"? Na ja, kann sein. Oder zumindest naiv.
(Kann im ersten Liebestaumel ja mal passieren. Die Ernüchterung folgt später.)
War aber auch das erste Mal, dass ich von einer Firma so verarscht wurde.