in US gibts SW-Patente, in EU bisher abgelehnt/nicht wirklich durchsetzbar. Damit ist diese Nicht-Durchsetzbarkeit ein Schaden/eine Behinderung für die entsprechenden amerikan.Firmen.
Zumindest das dt. Patentrecht sieht keine Möglichkeit "reine" Software zu patentieren.
das sog. Europäische Patent ist weitestgehend eine "Verwaltungszusammenfassung", d.h. bis zur Erteilung bzw. Abschluß des Einspruchsverfahrens ist das Europ. Patentamt zuständig. Danach zerfällt das Patent in nationale Schutzrechte, wobei natürlich nur das geschützt ist, was sich durch nationale Gesetzgebung schützen läßt.
Und selbst in dieser Phase gibt es die Möglichkeit der Nichtigkeitsklage.
Abgesehen davon, auch Kühlschrank-,Schrauben-,Automobil- und Uhrenhersteller haben sich an Patente zu halten, so es sie gibt und das sie noch aktiv sind. Die klagen im allgemeinen nicht so laut.
(das allerdings irgendwo irgendwelche Schiedsgerichte sich über nat. Gesetzgebung hinweg setzen können, das ist ein echt dicker Hund, Da sollten unsere Abgeordneten sich mal an ihren Amtseid erinnern, von wegen Volk und nicht Wirtschaft und Schaden usw. )
Gruß
K-H