Ist die Betriebshaftpflichtversicherung nicht eh Pflicht? Ich meine, steht im Namen, aber....
Und für die grobe Fahrlässigkeit haftet man dann als GmbH trotzdem nur mit max. Stammkapital, ne wahr?
Nicht ganz, das Unternehmen haftet mit allem was es hat, der/die Eigentümer aber nur mit ihrer Einlage. Bei Personengesellschaften haftet der Eigentümer mit allem was er hat, wobei es da interessante Konstrukte wie die KG oder die KG auf Aktien gibt.
Wenn der Softwarekäufer darauf aus ist, einen Lieferanten mit einem guten finaziellen Background zu haben, dann wird er um jedes kleinere Unternehmen unabhängig von der Gesellschaftform einen großen Bogen machen. Immer nach dem Motto "pack mal nem nackten Mann in die Tasche".
Gruß
K-H