Sobald man SW rausgibt, sollte man das nur als GmbH tun. Alles andere ist fahrlässig, weil man sonst mit seinem Vermögen bis zum jüngsten Gericht haftet. Man braucht nur an den richtigen Prozeßhansel geraten.
Und wie läuft das dann im Schadensfall ab mit der GmbH? Mal angenommen das Stammkapital (mit dem die GmbH ja haftet) ist 50 TD€. Es entsteht einem Kunden ein Schaden in Höhe von 30 TD€, dann zahlt die GmbH. Die 30 Riesen müssen also erst mal wieder erwirtschaftet werden. Ist der Schaden größer als 50 TD€ - dann fährt man die GmbH an die Wand - oder was? Dann ist das Stammkapital weg, und die GmbH muss unter anderer Bezeichnung mit anderem GF wieder von vorne anfangen. Und dabei noch 50 Riesen miese gemacht. Soll das etwa eine Lösung sein?
Es ist eine Absicherung für den Unternehmer, dass nicht mehr als das Stammkapital zur Haftung herangezogen werden kann, mehr nicht.
Das Wichtigste ist daher eine vernünftige Betriebshaftpflicht, die im Schandenfall (auch bei Fahrlässigkeit, nicht bei "grober" Fahrlässigkeit, die ist nicht versicherbar) dem Kunden den entstandenen Schaden ersetzt. Das ist sicherer, für den Kunden vertrauensbildender, und in der Praxis auch billiger als eine GmbH an die Wand zu fahren. Mal von einer UG(haftungsbeschränkt) abgesehen, doch welcher Käufer macht mit so einer Firma noch (Software-)Geschäfte?
Gruss Otto PS: Sorry wenn ich manchmal banale Fragen stelle. Ich bin Hobby-Programmierer und nicht zu faul die SuFu zu benutzen