Wenn kein Geld im Spiel ist (Schenkung) haftest Du bei groben Mängeln.
Da liegst du falsch. Das habe mit der halben Rechtsabteilung eines großen deutschen Paketdienstes durch. Wenn du etwas verschenkst, hat niemand auch bei groben Mängeln oder grober Fahrlässigkeit Anspruch auf Schadensersatz. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, schreibst du in die Eula, dass man das Program auf eigene Gefahr und nicht in Produktivumgebungen einsetzen soll.