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Dejan Vu
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#10

AW: Software verkaufen - Haftungsausschluss

  Alt 12. Dez 2014, 08:38
Danke, Insider.

Bau einfach keinen Mist und verletze deine Sorgfaltspflicht nicht, fertig. Kenne deine Software, sag, wo sie funktioniert und wo vielleicht nicht. Wenn Du dir bei der Funktion deiner SW nicht sicher bist, dann lass sie im Schrank (die Funktion, oder die ganze SW). Lass Dir Testläufe schriftlich bestätigen. Sonderanpassungen sind eh ein anderes Ding, obwohl da im Prinzip das gleiche gilt: Sei bei der Umsetzung kein Vollpfosten.

Um es ganz kurz zu fassen: Schreib saubere und gut getestete und dokumentierte Programme. Jeder Richter weiß heutzutage, das es keine fehlerfreien Programme gibt, und das ein Kunde, der der SW blind vertraut auch einen an der Waffel haben muss. Insofern sind Schäden eben nicht immer zu vermeiden.

Grobe Fahrlässigkeit kann dir übrigens immer angelastet werden, egal was im Vertrag steht.

Dein Kunde kann dir immer mit Schadensersatzforderungen kommen, egal was er unterschrieben hat. Und die Wahrscheinlichkeit, das 0.0% davon dir angelastet wird, ist gering (außer, es ist komplett an den Haaren herbeigezogen). Es werden dir also in jedem Fall Kosten entstehen (Anwalt, Gericht, Gutachter).

Zu guter Letzt ein blöder Spruch: Ein guter Vertrag ist der, den man sofort nach Unterschrift vergisst, weil alles über gute Zusammenarbeit geregelt wird. Ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zum Kunden wird dir in 99.9% aller Fälle eine Klage ersparen, selbst wenn irgendwo Bockmist gebaut wurde.

Was in Deinen Lizenzen steht interessiert niemanden in Deutschland
wenn die Lizenzvereinbarung kein geltendes Recht bricht und dem Lizenznehmer rechtzeitig zur Kenntniss gebracht wird - weshalb sollen die dann ungültig sein?
Eher (in großen Teilen) überflüssig. Man kann viele Geschäfte in Deutschland auf einem kleinen Zettel abschließen: Verträge sind bei Standardgeschäften nicht notwendig, ersparen aber natürlich das umständliche Wälzen in den Fachbüchern. Verträge sind eher eine Auflistung des geltenden Rechts sowie Klärungen in Detailfragen. Verträge können geltendes Recht nicht brechen.
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