@TForm1: es braucht in Deutschland kein spezielles AGB-Gesetz, da Deutschland ein Rechtsstaat ist.
AGB - soweit vor Vertragsabschluß bekannt - sind Teil des Vertrages. Eventuell meinst Du die strafrechtliche Komponente. Die da vermutlich schwerer zu finden wäre. Ändern aber nichts daran, dass auch das Vertragsrecht geltendes Recht ist. Wenn Du dazu was recherchieren willst - im BGB findest Du ganz viel dazu.
Ausnahmen wären Vertragsbestandteile, die gegen geltendes Recht verstoßen und daher nichtig sind. Ein Beispiel war ja schon genannt - wenn die AGB erst nach Kauf mitgeteilt werden, können sie schlecht Teil des Vertrages sein.
Ob eine Einschränkung auf spezielle Hardware nun rechtens ist oder nicht, mag von der Hackintosh-Community bezweifelt werden. Solange es dazu keine klare Rechtssprechung gibt, würde ich mich hüten, das als "nicht wirklich gesetzlich strafbar" zu bezeichnen... überhaupt, was ist im Gesetzeskontext "nicht wirklich"?
@Himitsu: Compiler & Linker gibt es auf dem iOS-Gerät selber, und zumindest für alte SDKs gab es komplette Windows-Build-Chains. Nicht unbedingt komfortabel, aber machbar. Ich glaube nur das Signieren geht "gar nicht". Ansonsten gibt es aber noch diverse Nicht-Delphi-Umgebungen, wo man teilweise wohl in der Could kompilieren lassen kann (siehe z.B.
Adobe PhoneGap).