Mal so eben aus dem Internet zitiert und mag sich ein jeder sein eigenes Urteil bilden. Einen automatischen Zwang zur Herausgabe der Quellen lese ich allerdings hier beim besten Willen nicht heraus, eher das Gegenteil:
http://www.it-recht-kanzlei.de/nutzungsrechte-individualsoftware-vereinbarung-freelancer.html
Urheberrechte an Software, die von einem Freiberufler oder einem „geleasten” Arbeitnehmer erstellt wird
Falls keine vertraglichen Vereinbarungen mit einem nicht angestellten Programmierer getroffen werden, richtet sich der Umfang der Rechtseinräumungen nach dem mit dem Dienst- oder Werkvertrag verfolgten Zweck (Zweckübertragungstheorie des Urheberrechts). Demgemäß ist im Zweifel anzunehmen, dass der Urheber ein Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang einräumen will, den der Vertragszweck unbedingt erfordert. Jede Einräumung ist so eng wie möglich auszulegen; dies bedeutet, dass als Vertragszweck nur solche Nutzungen gelten, von denen die Parteien bei Abschluss des Vertrages mit Sicherheit ausgegangen sind. Anzuknüpfen ist daher an die nächstliegende Verwertungsform, und zwar auch dann, wenn sich der Geschäftsbetrieb des Verwerters offensichtlich auch auf andere Verwertungsbereiche erstreckt.
Ist nichts anderes vereinbart, wird der Auftraggeber also in der Regel ein einfaches, nicht übertragbares, unkündbares Nutzungsrecht erhalten. Er wird die Software daher ausführen können. Zweifelhaft ist aber bereits, ob er die Software bearbeiten oder vermarkten kann. Dies wird dem Auftraggeber aber nicht immer genügen, wenn er die Software bezahlt hat und die ausschließlichen, übertragbaren, unbefristeten und unwiderruflichen Nutzungsrecht und insbesondere das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung erhalten wollte. Ohne diese Rechte kann er mit der für ihn erstellten Software auf die Dauer nichts anfangen oder ist stets auf die Dienste des Urhebers angewiesen.
Der Auftraggeber hätte also daran denken müssen, sich vorzeitig mit dem Freund oder Programmierer über Art und Umfang der Nutzungsrechte der Software zu einigen.
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9
dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)