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AW: Wem gehört das Programm?
22. Okt 2014, 17:56
Per Vertragsfreiheit kann einem Kunden nur ein Nutzungsrecht im Sinne von Einmalmietzahlung eingeräumt werden. Der Käufer erwirbt kein Eigentum (SourceCode) an der Software. Einzig an seinen Daten besitzt und behält der Kunden das Eigentumsrecht und ein Softwareanbieter darf nicht die Daten des Kunden in Geißelhaft nehmen, wenn der das System oder den Anbieter wechseln will... Lesender Zugriff auf die Rohdaten muss für den Kunden im Notfall stets möglich sein. Weitergehende Unterstützung wie Export in alternative Standardformate gehört aber schon nicht mehr zu den Standardrechten eines Softwarekunden.
Ich löse das recht simpel und radikal:
- Ohne Quellcode gibt es einen Pauschalpreis mit Leistungsgarantie in Zeit X (da kann ich Frameworks oder was ich für nötig halte sinnvoll einsetzen, das ich hier ab gewissen Projektgrößen "freiwillig" den Quelltext bei einem Notar hinterlege, ist mehr eine Forderung meiner Haftpflichtversicherung zwecks Abwehr von möglichen Klagen wegen vorsätzlichem Einbau von Fehlern oder Sabotagefunktionen)
- Mit Quellcode gibt es nur einen auf Zeitbasis vergüteten Honorar- oder Beratervertrag, ohne zeitlich definierte Leistungsgarantie(da kann der Kunde von mir aus bestimmen was ich wie programmieren soll und wenn er will mir dabei auch zusehen... für ergebnisoffene Variantenvergleiche oder Portierungen macht das sogar Sinn)
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