Die Überlassung von Quellcode ist in Deutschland i.a. implizit durch einen Werkvertrag geregelt. I.a. durch Hinterlegung bei einem Notar. Glaubt man nicht, ist aber so. Ebenso wie z.B. eine Gewährleistung, Systemdokumentation usw. Es ist so, das der Auftraggeber in der Lage sein muss, jemand anderen als den Auftragnehmer mit der Wartung und Pflege des Werkes zu beauftragen, wenn der AN z.B. tot, krank, insolvent oder zu gierig ist.
In einem anderen Thread (bei den Jobangeboten glaub ich) schrieb jemand, das bei einer Auftragsarbeit die wenigsten Entwickler gerne den Quellcode rausgeben, weil da vieles aus über Jahre erstellten Frameworks benutzt wird, so dass vllt. nur XX% individuell für den Auftrag neu geschrieben wurde.
Wie geht man mit sowas um?