AW: Wem gehört das Programm?
22. Okt 2014, 16:00
Die Überlassung von Quellcode ist in Deutschland i.a. implizit durch einen Werkvertrag geregelt. I.a. durch Hinterlegung bei einem Notar. Glaubt man nicht, ist aber so. Ebenso wie z.B. eine Gewährleistung, Systemdokumentation usw. Es ist so, das der Auftraggeber in der Lage sein muss, jemand anderen als den Auftragnehmer mit der Wartung und Pflege des Werkes zu beauftragen, wenn der AN z.B. tot, krank, insolvent oder zu gierig ist.
Wer als Auftraggeber natürlich so blöd ist, den Quellcode nicht zu wollen, oder dafür extra zu zahlen... der hat selbst Schuld. Na ja, der lässt sich eben gerne veräppeln. Ein guter Zug ist das aber nicht (von den Softwarebuden). Aber wer kennt sich schon aus im Dschungel der Standardverträge...
Die Frage ist, ob z.B. mit 30% der Bezahlung auch 30% des Quellcodes (bzw. der zum Zeitpunkt der Zahlung vorhandene) Quellcode dem Auftraggeber gehört. Eigentlich ja.
Wenn zum Zeitpunkt der Zahlung noch keine Software vorhanden war ('bei Auftragserteilung') ist logischerweise auch keine Software und damit auch kein Quellcode vorhanden gewesen.
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