Obwohl dein Aufraggeber nur teilweise bezahlt hat ist es M.E. relativ unwahrscheinlich daß die Software dir gehört. Bevor du mit dem Kunden einen neuen Vertag machst unbedingt zum Anwalt gehen.
Es entspricht zwar dem Rechtsempfinden der meisten Leute, aber Juristen sehen das etwas anders.
Ein Vertrag enthält meist zwei Leistungen, zum einen die Leistung, zum anderen die Gegenleistung.
Beide sind zu erbringen.
Das mag zwar manchmal unfair oder ungerecht erscheinen aber die Gesetze sind nunmal so.
Der Gang zum Anwalt ist nie verkehrt, weil nur der die konkrete Situation richtig beurteilen kann.
Gruß
K-H