Kurz gesagt: Solange die insolvente Firma Dir noch schuldet, schuldest Du ihr nichts.
ganz so sicher wäre ich mir da nicht - da Insolvenzverwalter durchaus auch auf schon gezahlte(!) Gehälter der Angestellten zurückgreifen können, wenn diese von der Situation des Betriebes gewusst haben...
Auch wenn nichts zu holen ist: die eigenen Ansprüche dem Insolvenzverwalter melden - kostete außer einem Brief ja auch nichts.
Und den Vertrag würde ich (damit das wasserdicht ist) notfalls von einem Anwalt prüfen lassen und dann dem Nutzer der Software ein entsprechendes Angebot machen.