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AW: Wem gehört das Programm?
22. Okt 2014, 00:00
Rufo hat's eigentlich schon auf den Punkt gebracht:
Firma K(aeufer) kauft von Firma V(erkaeufer) eine Sache.
Firma V beauftragt den selbstaendigen Programmierer P eine Software zu erstellen, die zusammen mit anderen Guetern/Dienstleistungen an Firma K verkauft wird.
-> Programmierer P ist vertraglich ausschliesslich an Firma V gebunden.
Beinhaltet der Vertrag von Firma V mit Programmierer P die Ueberlassung des Quellcodes, so ist dieser von Programmierer P an Firma V, nicht Firma K, auszuhaendigen.
Firma K kann sich dann im weiteren mit dem Insolvenzverwalter der Firma K bzgl. der Herausgabe des Quellcodes auf Basis etwaiger vertraglicher Verpflichtungen
zwischen V und K herumstreiten. Das geht Programmierer P nichts an. Er hat lediglich seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenueber V nachzukommen.
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