Offiziell? Bitteschön:
Arbeit als Aushilfe: ab 16 Jahren, keine Nachtschicht.
Nachtarbeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
Nachtarbeit fängt übrigens um 22:00 Uhr an, somit haben willige Azubis in der Gastronomie und Hotellerie unter 18 leider fast keine Chance hier einen Ausbildungsplatz zu bekommen, da es hier üblich ist länger als 22:00 Uhr aufzuhaben.
Kinderarbeit ist in Deutschland verboten, einzige Ausnhame zu besonderen Regeln die ich aber nicht kenne gibt es beim Austragen von Zeitungen - da darf man auch unter 16 Jahren sein Taschengeld aufbessern. - Aber das wolltest Du ja eh nicht
Ganz geschickt, da meine Mutter Personalchefin ist und die Regelungen aus dem ff kennt