Wenn man scharf nachdenkt, macht die Einschränkung auf Lernzwecke auch Sinn. Sonst bräuchte man ja nur eine "richtige" Version pro Firma, um die Releases damit zu kompilieren
Wie soll Emba plötzlich zugriff auf mein Werk haben, wenn ich es mit Ihrer Software schreibe.
Das hat nichts mit dem Urheberrecht auf deine Software zu tun, sondern ist einfach ein Verstoß gegen die Lizenzbedingungen durch das, was du tust.
Vergleiche es einfach damit, bei Rot über eine leere Kreuzung zu gehen. Es ist dir durchaus erlaubt, auf der anderen Seite zu sein, nur das Überqueren ist verboten.
Wie sollten sie es auch nachweisen, es könnte auch mit einen Texteditor geschrieben sein.
Das hat mit den eigentlichen Lizenzbedingungen nichts zu tun. Ich vermute, dass man bei den interessanten Fällen (siehe oben) durchaus indirekt nachweisen kann.