Meinem Verständnis nach ist die Angehörigkeit zu einem Katalogberuf nicht zwangsläufig Voraussetzung. Eine entsprechende Ausbildung und ingenieurmäßige Ausübung kann eine Anerkennung als freiberufliche Tätigkeit unter Umständen auch für Entwickler ermöglichen. Da Stahli aber schon seiner Tätigkeit als Kleingewerbetreibender nachgeht kann angenommen werden, dass eine Partnergesellschaft hier tatsächlich nicht möglich sein wird.
Der übliche Disclaimer: Ich bin kein Jurist und dies stellt auch keinerlei Rechtsberatung jedweder Art dar.
Wir sind in D, da ist alles geregelt
Zitat von
http://www.gesetze-im-internet.de/partgg/__1.html:
Im Sinne dieses Gesetzes ist die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer und ähnlicher Berufe sowie der Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher