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mensch72

Registriert seit: 6. Feb 2008
838 Beiträge
 
#27

AW: Gemeinschaftsprojekt mit mehreren Freelancern sauber abwickeln

  Alt 9. Sep 2014, 09:11
Mit eurem Gewuschtel ist die Arbeit für die im Laufe der Zeit zu bezahlenden RA und Steuerberater viel teurer als die Ausgaben zur Gründung einer UG (also Mini-GmbH).

Oh schreckt, ja die ist Bilanzpflichtig und kostet mit Standardvertragswerk für 2 gleichberechtigte Gründer 150Eur plus z.B. 100Eur Stammkapital was auf nem extra Konto eingezahlt werden muss. Sowas böses wie Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer gibt es dann am Jahresende auch. Der Aufwand ne separate Standardbilanz zu erstellen ist oft einfacher wie bei ner GBR 2x Privat von Geschäft zu trennen. Buchung und Kontierung von Belegen macht eh der Steuerberater und dessen Software ist es egal ob hinten alles wieder zur einfachen EinnahmeÜberschuss-Rechnung zusammengeworfen wird, oder es als Bilanz mit ein paar Standardtexten gedruckt wird.
So Feinheiten wie Bewertungsunterschiede nach Steuerrecht<->Handelsrecht lassen wir hier mal weg.

-> Gegen eine GBR spricht das unbegrenzte gemeinschaftliche Haftungsrisiko... wenn ich der GBR eine Klage mit Streitwert 5Mio einreiche und die zugelassen wird, dann viel Spass beim Aufbringen der Anwahltskosten, gegen ne UG mit 100Eur Stammkapital reicht niemand irgend eine größere Klage ein.
-> Ne UG als "Kapitalgesellschaft" zwingt zum sauber trennen zwischen privat und Geschäft
-> Ne UG kann sich auch nach 3..5Jahren "ordentlich" auflösen, wenn kein Geschäftszweck mehr da
-> Ne UG kann "verkauft" werden... wenn die UG also für einen Kunden eine Software in sagen wir 4Jahren als Auftragsarbeit entwickelt und die Software nach 5Jahren dann fertig ist, könnte man die UG samt der Softwarerechte dem Kunden verkaufen, wenn man das will. Der Kunde wäre dann Gesellschafter und könnte euch als GF sogar behalten und so seine Wartung sichern

=> Schlagt eurem Kunden doch vor, er soll die "Projekt UG" selbst gründen und euch als 2 Gleichberechtigte Geschäftsführer einsetzen. Dann zahlt der Kunde euch die Entwicklungszeit quasi als Geschäftsführerentgeld und Nach Fertigstellung gibts dann für euch Geschäftsführer das "Wartungsentgeld".. Der Kunde hat die Sicherheit, denn die Eigentumsrechte liegen von Anfang an bei Ihm, ihr als Geschäftsführer habt die volle unternehmerische Freiheit alles zum Wohle der Firma zu tun und zu lassen was ihr wollt, und als GF auch die alleine Verpflichtung dies zu tun.

Egal wer der oder die Gesellschafter der UG...
- Haftungsrisiko überschaubar
- Streitrisiko überschaubar
- Abhängigkeit überschaubar
- Privatsphäre bleibt erhalten, eure privaten Steuererklärungen oder sonstigen Gewinne/Verluste beleiben eure jeweilige Privatsache und für Fremde ist es schwer "hinter/in" die UG zu schaun

(ne Limited ginge auch, war&ist aber teuer wie ne UG, deshalb seit es diese gibt: UG)

Geändert von mensch72 ( 9. Sep 2014 um 09:13 Uhr)
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