Im anderen Fall:
Lässt sich eine GbR so klar abgrenzen, dass der Zweck ausschließlich "Entwicklung und Wartung von Softwarelösung xyz" ist? Ich will ja sonst nichts von Stahlis Millionengeschäften abhaben. Schon garnicht die Einkommenssteuer
.
Wenn du mit Stahli ein GbR abschließt ist es ja nicht so das du damit bei allen Verträgen von Stahli mit im Boot sitzt.
Ihr müsstest nur etwas in der Art "Verträge sind nur gültig mit Unterschrift aller GbR-Teilhabern" in eurer GbR-Satzung drin stehen haben.
und einschränken auf den Zweck kann ja durch Nahmensgebung erfolgen "GbR zur Entwicklung und Wartung der Super-Duper-SW-Lösung xyz". Und im Zweck der GbR schränkt ihr ebenfalls den Zweg auf genau diese SW ein.
Windows Vista - Eine neue Erfahrung in Fehlern.