OK. Spinnen wir das Thema mal etwas weiter. In einem Jahr ist alles fertig programmiert. Der Kunde schließt vielleicht noch für 5 Jahre einen kleinen Wartungsvertrag ab. Nach den 5 Jahren wäre unsere Gesellschaft immer noch verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften (Gewinnabsicht nachweisen). Irgendwann geht das nicht mehr auf...
Solange ihr den Wartungsvertrag nicht für lau macht, ensteht doch regelmäßig Umsatz mit dem Kunden. Selbst wenn der Kunde für 5 Jahre im Voraus bezahlt, kann man das buchungstechnisch als Anzahlung über die fünf Jahre verteilen. Solange die GbR dann keine höheren Kosten verursacht, sollte das kaum Probleme geben. Eine Auflösung der GbR vor Ablauf der fünf Jahre käme ja aus rechtlichen Gründen nicht in Frage, da ja noch eine Verpflichtung gegenüber dem Kunden besteht. Das muss das FA meiner Meinung nach anerkennen.
Wenn der Wartungsvertrag ausgelaufen ist, kann die GbR ja formell aufgelöst werden.