Vielleicht ist es auch per Vertragskombination denkbar, das sollte aber ein Anwalt formulieren, damit Ihr nicht irgendwann von einem Richter gesagt bekommt: "Die Vertragsgestaltung ist nichts Anderes als eine Personengesellschaft".
A: Federführer schließt den eigentlichen Vertrag mit dem Kunden
B: Subunternehmer schließt den entsprechenden Vertrag mit A
B: Schließt einen ergänzenden Vertrag mit dem Kunden, in dem er sich gesamtschuldnerisch der Mängelhaftung unterwirft (und stellt dem Kunden dafür eine Rechnung - sonst wäre so ein Vertrag wiederum anfechtbar).