Das ist aber nicht GbR spzifisch, sondern der Charakter jeder Personengesellschaft. Soll die Haftung beschränkt werden, bleibt nur eine Kapitalgesellschaft ( uG/Gmbh; ltd.; ...)
OK. Spinnen wir das Thema mal etwas weiter. In einem Jahr ist alles fertig programmiert. Der Kunde schließt vielleicht noch für 5 Jahre einen kleinen Wartungsvertrag ab. Nach den 5 Jahren wäre unsere Gesellschaft immer noch verpflichtet Gewinne zu erwirtschaften (Gewinnabsicht nachweisen). Irgendwann geht das nicht mehr auf...