Wenn Ihr also einen Vertrag mit dem Kunden schließt (Ihr auf der einen, der Kunde auf der anderen Seite), dann habt Ihr bereits eine Gesellschaft
gegründet. In dem Fall könnt Ihr das auch gleich explizit tun.
Ist das wirklich so?
..
Eine GbR lebt aber aus meiner Sicht etwas länger und geht weit über "ein Projekt" hinaus.
Zitat aus Wikipedia:
Zitat:
Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Abk.: GbR oder GdbR, auch BGB-Gesellschaft) ist
ein Zusammenschluss von mindestens zwei natürlichen und/oder juristischen Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks,
d.h. ihr gründet die GbR einzig zum Zwecke dieses Projektes - wird im übrigen öfters gemacht und schimpft sich umgangssprachliche Arbeitsgemeinschaft (Arge) - sieht man öfters im Baubereich. Ist also was völlig normales!
Das Subunternehmer Thema ist durchaus OK. Nur, was präsentiert man dann dem Kunden als Rechtssicherheit? Einen Vertrag? Was für einen?
wenn der Auftraggeber eine breitere Basis haben will, dann ist der Subunternehmer ausgeschlossen. "Stirbt" der Auftragnehmer weg, dann hat weder Auftraggeber erst mal niemand mehr den er ansprechen kann, da er mit dem Subunternehmer keinen Vertrag hat. Unterschreibt der Subunternehmer auch auf dem Vertrag, dann bist Du wieder bei der GbR/Arge