Wenn Ihr also einen Vertrag mit dem Kunden schließt (Ihr auf der einen, der Kunde auf der anderen Seite), dann habt Ihr bereits eine Gesellschaft
gegründet. In dem Fall könnt Ihr das auch gleich explizit tun.
Ist das wirklich so?
Es wäre doch "nur" ein Entwicklungsvertrag, für ein Projekt, für das wir beide jeder zu 100% gerade stehen. Das Risiko ist klein.
Eine GbR lebt aber aus meiner Sicht etwas länger und geht weit über "ein Projekt" hinaus.
Das Subunternehmer Thema ist durchaus OK. Nur, was präsentiert man dann dem Kunden als Rechtssicherheit? Einen Vertrag? Was für einen?