Ich habe eben erst gelesen, das der Kunde die Anwendung nicht mehr verwenden kann. Das ist problematisch und könnte zu Schadensersatzforderungen seitens des Kunden führen. Wenn ich die ein geleastes Geschäftsfahrzeug vertragswidrig auch privat nutze, und es dann irgendwann nicht mehr funktioniert, kann ich den Arbeits- und Verdienstausfall als Schaden geltend machen. Zumindest würde ich meinen Anwalt bemühen, hier tätig zu werden, und zwar *sofort*. Der Anbieter wäre mich als Kunde auch sofort los. Selbst wenn es in den AGB stünde, wäre das ein Fall, der anwaltlich zu prüfen ist, denn AGB sind kein Freifahrtschein für BGB-widriges verhalten.
Bei sehr vielen (großen) Herstellern steht das in etwa so in den AGB (eben nochmal duruch Google überprüft):
"Sofern der Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen verletzt, erlischt das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung der Software, ohne dass es hierzu einer Kündigung der Nutzungs- und Lizenzbedingungen bedarf."
Das ist in Urteilen als gültig bestätigt worden.