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mensch72

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#11

AW: Kunde für Lizenzverstoß bestrafen?

  Alt 7. Sep 2014, 14:04
Ob die (erste) gekaufte Nutzungslizenz im Falle von Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen verfällt hängt meiner leihenhaften Einschätzung von den AGB's zum Zeitpunkt des Kaufs ab.

Nur wenn eine Vertragsstrafe pro Fall in AGBs schon vereinbart, dann erst nach Zahlung von dieser die Lizenz freischalten. Die 50Eur sonst einfach vergessen und auch den "Kunden" vergessen.


Wir machen es zur Vermeidung solcher "Unklarheiten" anders:
- es gibt nur zeitlich beschränkte quartalsweise Freischaltungen, welche wir idealerweise auch für den "Rollout" von Patches/Updates nutzen
- Vorteile: es gibt regelmäßigen Kundenkontakt und es gibt keine Updatemuffel, welche den Service mit längst behobenen Fehlern nerven
- 1x pro Quartal kann eine neue/zusätzliche Lizenz kostenfrei angefordert werden (z.B. wegen PC Wechsel)
- wem das auf Dauer dennoch "zu blöd" ist. der kann eine spezielle USB Hardware bekommen(kaufen), welche quasi als Hardware-Dongle für die Freischaltung sorgt
- bei "billig" Software muss eine separate "pro Fall" Vertragsstrafe in die AGB. Wegen 50Eur Streitwert bewegt sich kein Anwalt und kein Richter und für den Nachweis eines höheren Schadens wäre man selbst in der Beweispflicht... (Vertragsstrafe immer mindesten 5000Eur oder mehr, denn dann geht es gleich mit 2 Anwälten vor Landgericht mit Minimum 2800 Gesamtverfahrenskosten, man will sich ja nicht um 50..300Eur!)
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