Zitat:
Um für diese Fälle eine Erleichterung zu gewähren, wird jedoch zum 1. Januar 2015 eine Ausnahmeregelung in das Umsatzsteuerrecht eingeführt, die eine zentrale Erklärung und Zahlung der Umsatzsteuer für die drei genannten Leistungsarten an das Finanzamt des Unternehmers in seinem Ansässigkeitsland erlaubt (sogenannter One-Stop-Shop). Dieses Finanzamt wird dann die Umsatzsteuer an die jeweiligen ausländischen Finanzverwaltungen weiterleiten
Also bis hält sich der Aufwand doch in vorhersehbaren Grenzen. (keine eigene UID/Meldung pro Land!)
Buchhalterisch nun eben "n" stat 2 Umsatzsteuerkonten(bisher 19% und 7%), endlich wird das Feld des MwSt-Typs auch mal öfters verwendet und beachtet(wer bisher nix mit 7% verkauft hat, hat das Feld sicher nie beachtet)
Einzig die Kombination aus Storno und Sollversteuerung ist kompliziert, denn es gibt ein paar EU Länder da rückt der Staat die Umsatzsteuer nicht mehr so einfach raus, wenn man nix zum verrechnen hat. Bei Softwarelizenzverkauf, wo es kein Rückgaberecht gibt ist alles gut, bei allem anderen wo es z.B. ein 14Tage Rückgaberecht existiert, wird es schwieriger.
Eine mir bekannte Lösung: Ein Händler mit Sollversteuerung bietet alle Versandwaren im Standard schon jetzt nur zusätzlich "klarsicht versiegelt" und 20% teurer an. "Pure Ansicht und Rückgabe" ist so wie gesetzlich vorgesehen möglich.
Optional ("OptIn") kann der Käufer sich unter bewusstem Verzicht auf sein Rückgaberecht für sofortige Nutzung entscheiden, neben bei gewährt der Händler hierfür 20% Skonto (weil er ja das Geld "sofort" sicher hat)...
=> also alles halb so wild