Hallo,
Zuvor hatte in einer Grundsatzentscheidung der EuGH (Rs. C-128/11 vom 3. Juli 2012),also das höchste europäische Gericht,den Handel mit "gebrauchter Software" für zulässig erklärt,und zwar unabhängig davon, auf welchem Wege die Weitergabe der Softwareprogramme erfolgt (ist).
Hier ist ein Link wo es herstammt:
http://www.computerwoche.de/a/rechts...ftware,2542883
Ich hab genu so blöd geschaut...