Hallo,
mal was schlimmes, wenn Ihr Software für Privatleute bzw. klein Firmen ins EU Ausland (die keine EDID haben) liefert.
Ab dem 1.1.2015 müssen alle Software, elektronische Dienstleitungen, usw. in dem Land versteuert werden, wo der Kunde sitzt. D.h. betreibt Ihr z.B. einen Onlineshop und es kauft ein EU Ausländer euer Produkt, dann müsst Ihr nach dem Land versteuern (MwST), aus dem der Kunde kommt
D.h. kauft ein Österreicher: 20% MwSt, Österreichische Steuernummer und auch die Rechnung muss den Gesetzen des Kundenlandes entsprechen.
Dies gilt schon ab einem Kunden!!!!!!
Auch UST Voranmeldung ist da pro Quartal fällig, ob pro Land einzeln oder für alle EU Länder gesammelt ist mir noch nicht bekannt!
Ab 1.10.2014 kann/muss man das beim Bundesamt für Steuern beantragen.
Da kommt Freude auf, da ich in fast alle EU Länder liefer
Bei Firmen Kunden war bzw. ist diese Regelung erst, wenn bestimmte Lieferschwellen (Umsatz pro Jahr) überschritten werden.