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Uwe Raabe

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#5

AW: Wieder einmal Buchungen, MwSt und Rundungen...

  Alt 1. Jul 2014, 14:29
Es zählt die Summe der Rechnungen, denn diese wurden gestellt und vom Empfänger auch so gebucht.

Also:
200 * 1,50 € pro Rechnung = 300 € brutto
200 * 0,10 € USt pro Rechnung = 20 € abgeführt

Eure 200 Kunden können ja auch jeweils 10 Ct. bzw. in Summe 20 € als Vorsteuer abziehen, und nicht nur 19,63 €

Wären die 200 Posten auf *einer* Rechnung, dann würdest Du 300 € brutto mit 19,63 € USt. ausweisen.
Es ist zwar richtig, daß die einzelnen in Rechnung gestellten MWSt-Beträge einzeln verbucht werden, aber für die Umsatzsteuererklärung ist ausschließlich der gesamte Nettoumsatz maßgebend. Wenn ich also im Jahr 200 Rechnungen á 1,40 Netto zzgl. 7% MWSt = 0,10 abrechne, dann ergibt sich meine Steuerschuld beim Finanzamt aus 200 x 1,40 = 280,-, davon 7% = 19,60. Die 40 Cent sind dann außerordentlicher Ertrag - der kann aber auch schon mal negativ ausfallen.

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß sich diese Differenzen statistisch aufheben. Wenn allerdings, wie in diesem Fall, eine hohe Anzahl gleichartiger Rechnungen gestellt werden, die alle dieselbe Rundungsdifferenz ergeben, dann kann das schon mal ausarten.

Im Allgemeinen treten solche Differenzen aber wohl fast überall auf, da zur Berechnung der Steuerschuld der Nettobetrag auf ganze Euro abgeschnitten wird. Würde man also nicht 200 sondern 201 Rechnungen á 1,40 ausstellen, ergibt das einen Nettobetrag von 281,40 der nur mit 281,- zur Berechnung herangezogen wird. Das ergibt dann eine Steuerschuld von 19,67 während ich von den Kunden 20,10 eingenommen habe. Macht dann einen satten Betriebsgewinn von 0,43 Euro, der dann natürlich der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer unterliegt.

Wäre der gesamte Umsatz nur durch eine einzige Rechnung mit 300,- brutto entstanden, ergibt das Netto einen Betrag von 280,37 wovon aber wiederum nur 280,- zur Berechnung herangezogen werden. Die Steuerschuld bleibt also auch in diesem Fall bei 19,60.

Etwas anderes ist es mit der von mir gezahlten Vorsteuer aus Eingangsrechnungen. Hier ist immer der tatsächlich ausgewiesene (und auch gezahlte) Betrag maßgebend, gegebenenfalls um getätigte Abzüge (z.B. Skonto) anteilmäßig korrigiert.
Uwe Raabe
Certified Delphi Master Developer
Embarcadero MVP
Blog: The Art of Delphi Programming
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