Zitat:
Also wenn ich ein Programm kaufe und dessen Funktionaltät nutze, ist das bestimmt keine Straftat.
Ganz bestimmt!
Wenn aber Teile ohne Lizenz sind!?
Ist das dann aber nicht die Schuld des gekauften Programms?
Die Ersteller des Programms müssten doch sicherstellen, daß die Lizenzen zu enthaltenen Teilen vorhanden sind. (außer von Teilen, die durch eine kleinere Lizenz "deaktiviert" wurden)
Aber er umgeht doch keine Sperren? Oder zählt sein Vorgehen schon als Crack?
Wenn ich ein Auto kaufe und darin befindet sich ein Teil, der hier nicht erlaubt ist (z.B. Importembargo),
dann kann ich doch nichts dafür, sondern der Autohändler/Importör ist Schuld.
Gut, man darf mir auch einen Radarwarner verkaufen (das ist irrsinniger Weise nicht verboten), aber benutzen darf ich den nicht, denn das ist ja verboten.
Hmmmmmmmm, wenn ich ein Auto gekauft hab, daß 380 fährt. Wer ist dann Schuld, wenn ich damit auf in einer Fußgängerzone so schnell gefahren bin?
Wobei hier ja nicht der Mangel am Anto lag, sondern an den externen Verkehrtzeichen.
Ich hab 'ne 1 kg Tüte Zucker gekauft. Es sind aber 1,1 kg drin.
Darf ich die zusätzlichen 100 Gramm nutzen, oder mach ich mich dann strafbar?
Oder ein Legospielsett mit zuvielen Steinen, als auf der Verpackung steht.
Wie ist das in den Delphis ohne Komandozeilenkompiler (DCC32).
Ist es da verboten das eigene Programm via Komandozeile zu kompilieren? Schließlich kann man ja auch dem
BDS via Komandozeile sagen, daß kompilieren soll.