Bindend ist nach Deutschem Recht der Lizenzvertrag, der festlegt, was du mit der gekauften Software machen
darfst und was nicht. Dabei ist vollkommen egal, was du eventuell mit der Software machen
kannst (solange du das machen kannst, was zugesichert war).
Es gibt viele Programme, die für den privaten Gebrauch frei sind und bei gewerblicher Nutzung kostenpflichtig. Bis auf eine eventuelle Lizenzangabe im Info-Fenster unterscheidet sich das nicht voneinander. Es ist aber technisch durchaus möglich die freie Version zu installieren und auch gewerblich zu nutzen - legal ist das aber nicht.
Wenn die FireDAC-Lizenz den Zugriff auf lokale Datenbanken erlaubt, den auf andere Rechner aber verbietet, dann ist das eine legitime Nutzungseinschränkung. Fällt dabei eine Datenbank in einer VM auf einer lokalen Maschine unter
erlaubt, dann ist es gar nicht so einfach, dies von einer Datenbank auf einem anderen Rechner zu unterscheiden. Die Überprüfung wäre sicher ziemlich aufwändig, wirkt sich womöglich negativ auf die Performance aus und wäre dank der mitgelieferten Sourcen auch vollkommen wirkungslos.
Ehrlich gesagt ist mir eine solche weiche Lizenzeinschränkung viel lieber als eine hart forcierte, die womöglich noch mit echten Nachteilen für die legitime Nutzung verbunden ist. Die Delphi-
IDE lässt grüßen.