Die Aufgabe ist dann nicht ausreichend spezifisch gestellt. Wende dich an deinen Prüfer, und fordere eine exakte Leistungsanforderung an. Wie gesagt kann das Ableiten eine beliebig komplexe Angelegenheit werden, zumindest wenn es analytisch gelöst und nicht numerisch approximiert werden soll. Leider steht dort ja "einer" e-Funktion. Stünde "der" e-Funktion wäre die Sache extrem einfach
Aber es muss schon sehr genau angegeben werden wie die Funktionen
gaaaanze genau aussehen können sollen, und auch wie sich der Prüfer die Ausgabe vorstellt. Der Stellung nach ist die Ausgabe per Text eine Interpretation von
dir, es steht dort aber nicht!! In der freien Wirtschaft würde man als Leistungsanbieter mit solch schwachen Spezifikationen ernsthaft überlegen müssen einen Auftrag abzulehnen, oder die exakte Spezifikation und deren Findung kostenpflichtig mit anzubieten.
"When one person suffers from a delusion, it is called insanity. When a million people suffer from a delusion, it is called religion." (Richard Dawkins)