Aber bei einem ELV stelle ich mir das schwieriger vor, da man die doch für jede ( Art von ?) Software neu verfassen muss.
Nein, wenn du jetzt keine "besondere" Software hast, die zB Drittkomponenten installiert oder Daten bzw. Statistiken über's Netz schickt, wofür es (normalerweise) zusätzliche Einwilligungen des Users braucht, reicht eine einfache ELV, die im Grunde nur die Standardklauseln enthält: Du sollst nicht stehlen, du sollst nicht begehren deines Entwicklers Source, du sollst nicht Schutzsysteme brechen, usw.