Inwiefern gibt man Ergebnisse einer automatisierten Recherche als eigene Leistung aus, wenn man doch die Quellen nennt (Internetseite wo die Daten ausgelesen wurden, würde ich natürlich mit angeben)? Inwiefern gibt man überhaupt etwas als irgendwas aus, wenn man eine solche automatisierte Recherche aus eigenem privatem Interesse zum eigenen privaten nichtkommerziellen Nutzen vornimmt?
Eine gute Frage, hat das jemand behauptet?
Die Verwertungsrechte eines urheberrechtlich geschützten Werkes haben übrigens nicht nur kommerzielle Aspekte!
Ich bleibe dabei, Frage an den aktuellen Besitzer der Daten richten.
Korrekt ist es den Rechteinhaber zu fragen, das muß nicht der Besitzer der Daten sein.
Gruß
K-H