Wenn mehr als ein Kunde damit bedient würde hättest du schon eine "Standardlösung".
Es kommt doch darauf an, wer die Entwicklung finanziert hat und nicht, wie viele Lizenzen man verkauft hat. Wenn Du ein Werk ohne Zustimmung des Auftraggebers weiter veräußerst, machst Du dich ja eh strafbar.