Eigentlich ist das eine sehr einfache Geschichte.
Aber nicht derart und keinesweg so einfach, wie Du das hier erklärst. Die - auch vom BGH bestätigte - Rechtsprechung sieht erheblich anders.
Ich meine, das die Auslieferung mit Quellcode eine sehr einfache Geschichte ist. Welche 'auch vom BHG bestättigte' Rechtsprechung sieht denn 'erheblich anders' aus?
Müssen
muss hier niemand was.
Es kommt aber auf den Vertrag drauf an.
Deshalb rede ich ständig vom 'Werk'. Und da muss der Kunde in der Lage sein bla bla.
Zitat:
Wenn man jemandem ein Programm schreibt, dann kann es auch ohne Quellcode sein.
Weil das kein Werkvertrag ist.
Die Idee mit einer
DLL ist interessant, die behalte ich mal im Auge.
oder einfach die
DCU mitliefern. Allerdings sind diese
imho bei einem Delphi-Versionswechsel nicht mehr kompilierbar.
Zitat:
nur eben diese Toolsammlung will ich nicht mitgeben.
. Ich würde einfach die Optionen auflisten:
1.
DCU zur aktuellen Delphi-Version
2.
DLL (Delphi-unabhängig)
3. Verkauf des Quelltextes.
Die werden die Kröte schon schlucken.
Der Kunde könnte vermutlich etwas mit einer genauen Dokumentation der nicht ausgelieferten Funktionen und ausführlichen Testfällen anfangen.
Ich gebe doch die Systemdoku von meinem DevExpress auch nicht an den Kunden. Soll er sich die Teile doch kaufen, wenn er selbst programmieren will.
Der Office-Fall zeigt aber eine Lösung auf (wenn der Kunde mitspielt). Statt das per Werkvertrag als kundenspezifische Lösung zu verkaufen, wird das als Lizenz/Feature einer Standardlösung verkauft. Bei Standardlösung bekommt man ja auch keinen Quellcode geliefert.
Das grenzt dann schon an Betrug/Kundenverarsche. Aber wenn er so blöd ist...