Eigentlich ist das eine sehr einfache Geschichte.
Aber nicht derart und keinesweg so einfach, wie Du das hier erklärst. Die - auch vom BGH bestätigte - Rechtsprechung sieht erheblich anders.
Man muss sich nur einigen. Und das geht nur dann, wenn man sein Gegenüber versteht.
Sicherlich und wünschenswert, steht aber auf einem ganz anderen Blatt.