Hallo Freunde,
ich bin noch neu auf dem Gebiet der Software-Entwicklung in "eigener Klitsche". Nun stellt sich mir hier ein kleines Problem.
Ich programmiere schon 30 Jahre und natürlich haben sich dabei eine ganze Menge netter Routinen angesammelt, die man in- und auswendig kennt und quasi wie Sprachelemente mitbenutzt. Natürlich werden diese Routinen immer wieder auf ihren Nutzen überprüft und wachsen mit den Compilergenerationen mit.
Nun habe ich hier ein Projekt abzuwickeln, das einen erheblichen Nutzen aus diesen Routinen zieht. Kopfschmerzen macht mir dabei aber der vertragliche Passus "Übergabe des Quellcodes". Denn natürlich will ich nicht, das mein Know-How das Unternehmen verläßt. Der Kunde wiederum besteht darauf, "jederzeit sein Programm selbst übersetzen zu können".
Nun... Das ließe sich machen, indem ich ihm einfach einen Satz DCUs mitgebe (jeweils für
Win32/64 und Debug/Release). Dann kann er kompilieren, so viel er will. Paßt dem Kunden natürlich nicht, er besteht auf Quelltexten.
Wie formuliere ich in einem Werkvertrag, das diese Sourcen nicht Bestandteil des Projektes sind (die
VCL-Sourcen oder .NET-Sourcen bekommt er ja auch nicht) ?
Danke für die Hilfe,
Olaf