Für so etwas, hat man mir beigebracht, ist ein LoI (
Letter of Intent) gedacht: Du merkst ja selbst, dass die Anforderungserhebung richtig aufwändig werden kann. Um sich als Anbieter für diesen Zeitraum finanzieren zu können wird durch die Absichtserklärung oft schon ein Teil der voraussichtlichen endgültigen Summe gezahlt. Werden die Vertragsverhandlungen von dir hin abgebrochen, besteht da natürlich Schadensersatzpflicht.