Hallo,
gestern erreichte mich eine Email eines Versandhändlers, bei dem ich schon öfters was bestellt habe. Inhalt war ungefähr:
Zitat:
Rückzahlung vom Hersteller
Aufgrund eines Gerichtsbeschlusses wird Ihnen der komplette Kaufpreis
erstattet
Sehr geehrte(r) Wolfgang <Name des gekauften Produkts>,
Der Hersteller vom Produkt Lemmermeyer ist gerichtlich dazu
verpflichtet Ihnen den vollen Kaufpreis zu erstatten, wie der
Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch
verkündeten Urteil entschied, da falsche Angaben bei den
Produktinformationen gemacht wurden.
Das Produkt dürfen Sie selbstverständlich behalten!
Über den Inhalt brauchen wir nicht weiter zu sprechen - klar dass das Schwachsinn ist.
Was mich wundert ist das, dass die den korrekten Namen + Vornamen und auch die genaue Produktkennzeichnung haben, aber Nachname und die Produktkennzeichnung vertauscht haben. Damit müssten die doch eigentlich mind. auf eine Bestellbestätigung Zugriff haben, wobei durch den sauberen Austausch Nachname - Produkt (die Produktbezeichnung besteht aus mehreren Worten) eher nahe liegt, dass die Zugriff auf eine Datenbank haben und schlicht die Spalten vertauscht haben.. Oder sehe ich das falsch?
Grüße