b) ist falsch, denn das muss man entsprechend beim FA beantragen
und
c) resultiert aus b)
Ist b) zugestimmt worden, dann darf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden, weil keine Mehrwertsteuer enthalten ist, weil man auch keine Mehrwertsteuer an das FA abführen muss.
Deinen Status zu b) solltest du kennen, somit wie in c) zu verfahren ist.
Auf der Rechnung zitierst du den USt Paragraph, der sich auf dem Bescheid vom FA befindet, warum du keine MwSt ausweist.
Warum kann dir also keiner eine vernünftige Aussage geben?
Kennen wir deinen Status zum Punkt b)? - Nein
Haben wir den Bescheid vom FA gesehen, warum du keine MwSt ausweisen brauchst? - Nein
Wie denn also
Und du hast dich auch nicht geäußert in welcher Art und Weise du bei der Rechnungslegung/Arbeitsausübung in Erscheinung trittst.
Als Privatperson
Als Kleinunternehmer
Als ....