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AW: Honorar-Dozent Rechnung
29. Dez 2013, 03:24
Die landläufig beim Endverbraucher bekannte Mehrwertsteuer ist bei (vorsteuerabzugsberechtigten) Unternehmen als Vorsteuer und Umsatzsteuer bekannt.
Vorsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Eingangsrechnungen
Umsatzsteuer = Ausgewiesene Mehrwertsteuer auf Ausgangsrechnungen
Die Vorsteuer wird vom Finanzamt erstattet, die Umsatzsteuer wird dem Finanzamt gegeben.
Das erfolgt in einem Rutsch, indem man die Vorsteuer von der Umsatzsteuer abzieht (vorsteuerabzugsberechtigt)
Der Endverbraucher kennt nur die Eingangsrechnung mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer, ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt und darum heißt das dort ganz lapidar Mehrwertsteuer.
Kaum macht man's richtig - schon funktioniert's
Zertifikat: Sir Rufo (Fingerprint: ea 0a 4c 14 0d b6 3a a4 c1 c5 b9 dc 90 9d f0 e9 de 13 da 60)
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