In der Eingabehilfe (direkt rechts neben dem Formular) steht bei den Aufwendungen für Arbeitsmittel:
Zitat:
Zu den Arbeitsmitteln gehören Werkzeuge, typische Berufsbekleidung, Fachzeitschriften usw. Dabei können Sie nicht nur die Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für Reparaturen und Reinigungen ansetzen. Arbeitsmittel, die nicht mehr als 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) kosten, können Sie im Jahr der Bezahlung voll absetzen. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 410 Euro, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichen Nutzungsdauer verteilen.
Klick die Eingabefelder einfach mal an, dann bekommst du diese Hilfen ja direkt angezeigt.