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Furtbichler
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#17

AW: Umfrage : TEST bei komplexen Anwendungen

  Alt 26. Sep 2013, 12:49
..aber was für rechtliche Hinderungsgründe sollte es geben, die ein Unternehmen daran hindern, erstellte Software von einer dritten Firma testen zu lassen?
Bei dem Gedanken ging ich davon aus, das *ich* als Entwickler die SW VOR Auslieferung testen lassen will. Wieso sollte der Kunde das wollen? Er will eine funktionierende Software haben und nicht 13000 potentielle Wirtschaftsspione oder Verwandte von Mitarbeitern der Konkurrenz ins Boot holen. Natürlich, man kann sie alle einzeln interviewen... Das wäre aber, um es mit deinen Worten zu formulieren, reichlich abstrus. Da kann man sein Portfolio gleich Open Source ins Netz stellen.

Das "nicht Wollen" ist vielleicht ein Grund (wenn auch kein sehr valider)
Ich gebe deinen Namen gerne an meine Kunden (siehe unten) weiter. Im Ernst: Meiner Meinung nach sind es *immer* gute Gründe, die einen Kunden bewegen, nicht kooperativ an der optimalen Umsetzung einer Aufgabenstellung mitzuarbeiten. Wenn Du so über deine Kunden denkst...

Zitat:
aber insbesondere Usability-Tests auch für Desktop-Anwendungen kann ich mir sehr gut so vorstellen.
Ich auch, aber ich sprach ja von Individualsoftware und nicht vom nächsten Wordpad.

Hier einige Konkrete Beispiele für Hinderungsgründe (aus meiner Praxis):

In einem Maschinenbauunternehmen, das von seiner Innovation lebt, darf man nichts, aber auch gar nichts nach außen geben. Man darf noch nicht einmal im eigenen Büro arbeiten, sondern muss den Firmen-PC im Firmen-Gebäude benutzen. Also: 'Nicht wollen'. Firmenpolitik und -philosophie werden (hier) nicht angezweifelt, sondern als Axiome akzeptiert.

Die Daten, auf denen die Software aufbaut sind Firmeneigentum. Die Strukturen sind Firmeneigentum, die abgebildeten Prozesse sowieso. Anzunehmen das das rechtlich einwandfrei und ohne Aufwand nach außen (zu 13000 Testern) geben zu wollen, ist... wie soll ich mich ausdrücken..?... ach, ja, schon erwähnt: "abstrus".

Der Auftraggeber (Produktionsleitung) hat nicht die Befugnisse, ein über einen Werkvertrag zustandegekommene Anwendung von Dritten testen zu lassen. Also: 'Nicht können'.

Die Geschicht mit dem nicht kaskadierfähigen NDA (der namentlich abgeschlossen und nicht übertragbar bzw. weitergebbar ist) hatte ich schon. Also: Rein rechtlich nicht können.

Diese Fälle sind nicht konstruiert, sondern bei mir recht häufig. Es hält uns natürlich nicht davon ab, mal fragen zu gehen (genauso wie bei der Geschichte mit der Verschlüsselung). Aber... die Firmen haben eben besseres zu tun, als hier noch einmal einen (z.T.) riesigen Klotz in Bewegung zu setzen, um einen Vertrag nachträglich zu erweitern, den Vorgesetzten zu fragen usw.

Wie gesagt: Es geht nicht ums Testen von Dritten. Da fragt man den Kunden, macht einen NDA mit den Testern, spricht die Vorgehensweise mit dem Kunden ab (idealerweise bei einem Gespräch Vor-Ort) und fertig. Es geht mir hier nur um die von mir vermutete Problematik im Zusammenhang mit diesem Massentesten.
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