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Mathematiker
(Gast)

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#9

AW: Control in Fremdprogramm einfügen

  Alt 23. Aug 2013, 00:05
Hallo,
irgendwie verstehe ich das nicht. Ich habe gelernt:
Zitat:
Bearbeitungen von Computerprogrammen sind als grundsätzlich zustimmungsbedürftige Handlungen von der Billigung des Rechtsinhabers abhängig (§ 69c Nr. 2 S. 1 UrhG). Falls Dekompilierungsarbeiten notwendig sind, sind auch bereits diese gem. § 69c Nr. 1 und 2 UrhG verboten und lediglich in den engen Ausnahmen des § 69e UrhG erlaubt.
Auch die Benutzung im lediglich privaten Bereich ändert nichts an dem Verbot.
Daraus schlussfolgere ich, dass, unabhängig von programmtechnischen Schwierigkeiten, man nicht so ohne weiteres in Fremdprogramme eingreifen darf.
Sehe ich das falsch?

Beste Grüße
Mathematiker
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