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AW: Buchhaltung - Rundungen
20. Aug 2013, 09:14
Zum Ab/Aufrunden und Vorschriften/Gesetzen/Verordnungen dazu:
Es ist dem FA u.a. ziemlich egal, ob man kaufmännisch oder mathematisch rundet, sich also über 1/10 Cent Rundung un damit über +/- 1 bis 3 Cent pro Rechnung Gedanken macht (theoretisch bis 3 Cent bei bis drei MWSt-Arten in den verschiedenen Ländern).
Denn wenn der Kreditor 1 Cent weniger MWSt ausweist, kann der Debitor auch nur 1 Cent weniger Vorsteuer geltend machen - und umgekehrt.
Und wenn die Fälle auftreten, daß der Debitor die MWSt neu mit Rundungsdifferenz berechnet und überweist (+/- 1 bis 3 Cent), wird dies eben als Skonto oder Differenz verbucht, damit das RN-Soll augeglichen ist.
Die einzige Vorschrift über runden, die es gegeben hat, war in dem Zeitraum, als es den EUR schon als Buchgeld gab aber die nationalen Währungen der am EUR teilnehmenden Länder noch ges. Zahlungsmittel waren - also in diesen drei Jahren des Übergangs, als es zwischen den teilnehmenden Länderwährungen und dem EUR einen festen Umrechnungsfaktor gab (NICHT KURS, darauf wurde extra hingewiesen, daß dies ein FAKTOR war). Damals war vorgeschrieben, daß wenn von einer nationalen, teilnehmenden Währung zu einer anderen nationalen, teilnehmenden Währung umgerechnet wurde nicht direkt mit den zwei Faktoren umgerechnet werden durfte (und einmal gerundet), sondern die eine Währung erst mit deren Faktor in EUR incl. Rundung umgerechnet werden mußte, dann diese gerundeten EUR mit dem zweiten Faktor in die andere Währung, wieder mit Rundung. Das war mehr eine juristische Spitzfindigkeit denn eine sinnvolle Vorgabe, weil es rein juristisch zwischen zwei nationalen Währungen ja keinen Umrechnunsgfaktor gab - immer nur jeweils von nationaler Währung zum EUR.
Ansonsten gibt es (zumindest in D) nur noch die KANN-Vorgabe, daß Endsummen von Steuererklärungen pro Erklärungsart auf ganze EUR ABgerundet werden dürfen.
Und ein Programmmierer hat sich darüber eh nur Gedanken zu machen, als er den Vorgaben der Fachleute zu folgen und diese umzusetzen hat - eigene Entscheidungen an den Prinzipien der Buchhaltung vorbei sind eh nicht zulässig!
Geändert von MeierZwoo (20. Aug 2013 um 09:18 Uhr)
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